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Die bayerische Staatsregierung hat heute entschieden, bis auf Weiteres an fast allen Ausgangsbeschränkungen und damit auch am Verbot öffentlicher Gottesdienste und an den geltenden Veranstaltungsverboten festzuhalten. Bischof Franz setzt daher für das Bistum Würzburg die mit Dekret vom 16. März 2020 getroffenen Regelungen ab 20. April 2020 erneut in Kraft. Sie gelten bis auf Weiteres. Eine Neuerung bedeutet lediglich die Erlaubnis von Gremiensitzungen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Erledigung der laufenden Geschäfte erforderlich sind. Dabei sind Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Die bayerische Staatsregierung hat angedeutet, dass es im Laufe des Mai eine Erlaubnis zur Feier öffentlicher Gottesdienste unter strengen Auflagen geben könne. Die bayerischen Diözesen stimmen in den kommenden Tagen zunächst intern die dazu nötigen Regelungen ab. Danach wird das katholische Büro mit der Staatsregierung klären, ob bei Anwendung dieser Regeln eine Erlaubnis zur Feier von Gottesdiensten möglich wäre. Ob und wann diese Erlaubnis gegeben wird, hängt aber dann von der Staatsregierung ab. Zur Stunde kann deshalb die Frage, ab wann und unter welchen Bedingungen beispielsweise Taufen, Trauungen, Requien, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Wallfahrten oder auch Zeltlager oder Pfarrfeste wieder stattfinden können, nicht beantwortet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Die Staatsregierung will alle vierzehn Tage die Lage neu bewerten und über weitere Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen entscheiden. Langfristig legt sie sich aber derzeit nicht fest. Das Dekret des Bischofs finden Sie hier.

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