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Wie bereits im Frühjahr 2020 bieten wir wieder in regelmäßigen Abständen Impulse an. Dies soll das Gemeinschaftsgefühl stärken und uns im Glauben verbinden. 

Der aktuelle Impuls wird hier erscheinen. 
Alle Impulse, auch die vom Frühjahr 2020, können auf der extra Seite Tagesimpulse in Zeiten von Corona nachgelesen werden. 

2021-02-14_Ausgrenzen_oder_berühren.pdf
Eine Zusammenfassung aller Impulse findet man unter:  Aktuelles -> Tagesimpulse in Zeiten von Corona

Recht kurzfristig habe ich mich am 6. Januar mit Pastoralreferentin Christiane Hetterich beraten. Unser beider Anliegen ist es, unsere Gemeindemitglieder nicht unnötig einer Corona-Infektionsgefahr in aber auch vor und nach den Gottesdiensten auszusetzen.

Gemeinsam haben wir uns schließlich für einen strikten Gottesdienst-Lockdown vom 11.1. bis 31.1. ausgesprochen und dies mit den PGRVorsitzenden kommuniziert. Vier der fünf Gemeindevertreter- *innen haben bis zum 7.1. geantwortet und allesamt zugestimmt. Am 8.1. Januar war die Info dann in der Zeitung zu lesen.

Gründe für unsere schnelle Aktion waren: Die Pressekonferenzen am 5.1. in Berlin und am 6.1. in München haben beide einen strikten Lockdown von 11. bis 31.1.2021 angekündigt. Die dringende Mahnung war unisono „Kontakte reduzieren!“. Am 7.1. war Abgabeschluss unserer Gottesdienstordnung für das Gemeindeblatt von Karbach. Der letzte Abgabetermin, um es in der Zeitung veröffentlichen zu lassen, war der 8. Januar. Bis zum 8.1. um 23.30 Uhr lag noch keinerlei Reaktion der Würzburger Bistumsleitung auf die staatlichen Maßnahmen vor.

Dazu kommt: Noch vor einer Woche war der Inzidenzwert im Landkreis MSP sehr hoch. Ebenso sind die Zahlen der Corona-Infizierten in unseren fünf Gemeinden sehr hoch, wie am 5.1. in der Main-Post zu lesen war. Viele Geschäfte, Gaststätten und Einrichtungen sind geschlossen; private Besuche dürfen nur noch in ganz kleinem Kreis stattfinden; da ist es für viele Leute unverständlich, warum dann Gottesdienste mit bei uns bis zu 70-80 Personen erlaubt d.h. ungefährlich sein sollen. Ich höre vereinzelt Stimmen von Ehrenamtlichen, die unter dem hohen Arbeitsaufwand und den vielen (wenn auch sinnvollen) Auflagen für die Gottesdienste leise stöhnen.

Bei mir ist aus der Pfarreien-Gemeinschaft eigentlich nur Zustimmung angekommen. Doch es war damit zu rechnen, dass der Gottesdienst-Lockdown auch Kritik und Unverständnis auslösen würde. In der am 8.1. nächtens versandten Bistumsnachricht schreibt der Generalvikar: „Eine generelle Absage aller Gottesdienste in einer Pfarreiengemeinschaft … ist nicht gestattet.“

Was meinen Sie? Darf ein Gottesdienst-Lockdown (wie im vergangenen Frühjahr 7 Wochen lang) sein? Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen? Wer muss in eine solche Entscheidung eingebunden sein? Wie sollte die Entscheidung kommuniziert werden? Darf eine Pfarreien-Gemeinschaft für ihre Gemeinden zu diesem Ergebnis kommen, auch wenn der Generalvikar in seiner Verantwortung für das gesamte Bistum eine andere Position vertritt?

Kommt das Prinzip Subsidiarität der katholischen Soziallehre hier an ihre Grenze? Oder muss hier nicht gerade die Subsidiarität umgesetzt werden, wonach eine kleine Einheit wie eine Pfarreien-Gemeinschaft sowohl im Hören auf die großen (kirchlichen) Leitlinien aber auch aus der Einschätzung der konkreten Situation vor Ort zu einer eigenen verantwortlichen Entscheidung kommt?

Sie merken: In diesem Tagesimpuls gebe ich den Ball an Sie weiter. Wenn Sie mich und uns an Ihren Überlegungen teilhaben lassen wollen und ich Ihre Meinung auf der homepage (auch anonymisiert möglich) veröffentlichen darf, schreiben Sie mir Ihre Meinung! Vielen Dank!

Bleiben Sie gesund und behütet! Stefan Redelberger

2021-1-12_Lockdown.pdf

2021-01-12_Antworten.pdf

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Liebe Mitglieder unserer Pfarreien-Gemeinschaft!

Zum Schutz aller Menschen in unserer Pfarreien-Gemeinschaft, aufgrund der hohen Zahl von Corona-Infizierten in unseren fünf Gemeinden, im Blick auf die Entscheidung der Politik zum radikalen Lockdown bis Ende Januar und aus Solidarität mit den anderen geschlossenen Einrichtungen haben wir als Seelsorgeteam entschieden:

Vom 11.01. bis zum 14.02.2021 finden in unserer Pfarreien-Gemeinschaft keine Gottesdienste statt.

Ich habe dies mit den PGR-Vorsitzenden kommuniziert und eine klare Zustimmung zu dieser Entscheidung erhalten. Von daher hoffe ich, dass auch Sie diese Maßnahme mittragen. Die Regelung betrifft auch die Ewige Anbetung, Weg-Gottesdienste der Kommunionkinder oder die Senioren-Andachten. Ich werde an den Sonntagen jeweils um zehn Uhr im Pfarrhaus die Eucharistie in Verbundenheit mit Ihnen feiern. Bleiben wir im Gebet miteinander verbunden!

Wenn Sie möchten, dass Ihre Messintention später persolviert wird, geben Sie bitte im Pfarrbüro Bescheid. Wir, das Seelsorgeteam, Frau Hetterich (09398-265) und ich (09396-380) sind für Sie telefonisch erreichbar.

Herzliche Grüße auch im Namen von Frau Hetterich!
Bleiben Sie gesund und behütet!
Ihr Pfarrer Stefan Redelberger

2021-1_für_GDO.pdf

Hier das Video vom Krippenspiel am Hl. Abend aus Urspringen. 

Viel Spaß beim Anschauen der Bilder.

Die Sternsingeraktion kann im Jahr 2021 coronabedingt nur in kleinem Format stattfinden. Dennoch haben sich die Verantwortlichen unserer Pfarreien Gedanken gemacht und Ideen entwickelt, wie der Segen „Christus Mansionem Benedicat - Christus segne dieses Haus!“ zu den Häusern und Wohnungen in der Pfarreien-Gemeinschaft gelangen kann. Zugleich bitten sie um eine großzügige Spende für das Kindermissionswerk.

Hier finden Sie Infos über die bundesweite Sternsingeraktion des Kindermissionswerks: https://www.sternsinger.de/ueber-uns/.

Spenden können Sie auch online: https://www.sternsinger.de/spenden/spendenformular/

Wie findet die Sternsingeraktion 2021 in unseren Gemeinden statt?

Ansbach: In der Vorabendmesse am 5. Januar um 18.30 Uhr wirkt eine Gruppe Sternsinger (3 Könige und 1 Sternträger) mit. Sie übernehmen den Ministrantendienst eingekleidet und werden am Ende des Gottesdienstes den diesjährigen Sternsinger-Spruch aufsagen. Sie werden ebenso wie die SternsingerSegensaufkleber für die Türen gesegnet. Die Gottesdienstbesucher können nach der Messe eine Spende in eine Sammelbüchse abgeben. Am darauffolgenden Tag werden an jeden Haushalt des Dorfes ein Türaufkleber, ein Infobrief und ein Spendenbitte verteilt. Wer spenden möchte, kann einen Briefumschlag mit dem Betrag bei Stefan Fröhlich oder Maria Arnold abgeben bzw. in den Briefkasten einwerfen.

Birkenfeld: Im Gottesdienst am 6.1. um 10.15 Uhr werden Sternsinger ministrieren. Die Segensaufkleber werden im Gottesdienst gesegnet. Beim Hinausgehen können die Gottesdienstbesucher einen Segensaufkleber für zuhause mitnehmen und eine Spende in ein Sternsinger-Spendenkörbchen werfen. Ab Donnerstag, 7.1., werden zusätzlich auch in der Bäckerei Hofmann die Segensaufkleber zum Mitnehmen ausgelegt. Dort steht dann auch eine Spendendose. Spenden für die Sternsinger können auch in den Briefkasten des Pfarrbüros eingeworfen werden.

Karbach: Im Gottesdienst am 6.1. um 8.45 Uhr werden Sternsinger ministrieren und ihren Spruch aufsagen. Die Segensaufkleber werden im Gottesdienst gesegnet und können gegen eine Spende zum Segen des eigenen Hauses oder auch des Nachbarn mitgenommen werden. Spendenkörbchen und ebenso Spendentüten liegen in der Kirche bereit.

Roden: Nach dem Gottesdienst am 6.1. um 10.15 Uhr verteilen ehrenamtliche Mitarbeiter der Pfarrei Briefe mit dem gesegneten Segensaufkleber und einem Spendenaufruf an die Haushalte von Roden.

Urspringen: Im Gottesdienst am 6.1. um 10.15 Uhr werden Sternsinger ministrieren. Die Segensaufkleber werden im Gottesdienst gesegnet. Beim Hinausgehen können die Gottesdienstbesucher einen Segensaufkleber für zuhause mitnehmen und eine Spende in eine Sternsinger-Spendendose werfen. Ab Donnerstag, 7.1., werden zusätzlich auch beim Bäcker und beim Metzer die Segensaufkleber zum Mitnehmen ausgelegt. Dort steht dann auch eine Spendendose.

Kinder aus unserer Pfarreiengemeinschaft können die Freude und dasKinder aus unserer Pfarreiengemeinschaft können die Freude und dasLicht des Weihnachtsfestes an alte Menschen in den Seniorenheimenweitergeben.

Wie geht das?
Ihr malt zu dem Thema: „Ein Licht, ein Stern, eine kleine Freude für dich“ einschönes Bild. Auf das Bild schreibt ihr euren Namen, wie alt ihr seid und denOrt, in dem ihr wohnt. Dann bringt ihr das Bild in eure Kirche. Dort könnt ihres an einer Wäscheleine, die extra dafür angebracht wurde, aufhängen. Oder ihr legt euer Bild zur Krippe.

Für wen sind die Bilder?
Eure gemalten Bilder, werden zu alten Menschen gebracht, die in denSeniorenheimen in Marktheidenfeld leben. Wegen der Corona-Pandemiekönnen die alten Menschen kaum Besuch erhalten. Daher freuen sie sichumso mehr über ein schönes Bild. Sie wissen dann: „Ich bin nicht alleine, esgibt da jemanden, der an mich denkt.“

Wann beginnt und endet die Aktion?
Bilder können ab dem 24.12. in die Kirchen nach Urspringen, Birkenfeld,Karbach, Ansbach und Roden gebracht werden. Ihr könnt aber gerne auchnoch nach Weihnachten ein schönes Bild malen. Der letzte Tag, an dem ihrein Bild in der Kirche aufhängen oder ablegen könnt, ist der 11. Januar.Schon jetzt ein dickes DANKE an alle Kinder, die mitmachen.Ihr bereitet den Menschen in den Seniorenheimen eine ganz große Freude!

PG Maria Patronin von Franken - Christiane Hetterich, Pastoralreferentin

Ein_Licht_ein_Stern.pdf

Liebe Kirchenmitglieder, 

aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen kann die Christmette in Birkenfeld nicht wie geplant um 22 Uhr beginnen. 

Wir verschieben den Beginn der Christmette auf 19 Uhr. So können wir gewährleisten, dass Sie alle wieder wohlbehalten und rechtzeitig vor 21 Uhr zuhause sein können. 

Bitte diese Info auch an alle weitergeben, die keinen Zugang zu den digitalen Medien haben. Vielen Dank. 

Am 1. Advent-Wochenende wurde die bundesweite Adveniat-Weihnachtsaktion im Bistum Würzburg eröffnet. Bischof Dr. Franz Jung fand deutliche Worte für die Anliegen der Aktion: Es gehe um „weltweite Gerechtigkeit, vor allem für die Menschen in Lateinamerika, denen das Land als Lebensgrundlage durch Enteignung oder Raubbau genommen wird“.
Unter dem Motto „ÜberLeben auf dem Land“ nimmt Adveniat die Sorgen und Nöte der armen Landbevölkerung am Beispiel der Länder Brasilien, Argentinien, Honduras und Kolumbien in den Blick. Die Corona-Pandemie trifft die Landbevölkerung mit großer Härte und sie ist auf unsere Solidarität und Hilfe angewiesen. In Zeiten von Corona brauchen die Armen unsere Unterstützung mehr denn je.


Wir bitten Sie, in den Weihnachtsgottesdiensten großzügig für die Menschen in Lateinamerika zu spenden. In den Kirchen liegen dazu Spendentütchen auf. Sie enthalten neben erläuternden Informationen einen Zahlschein, um die Weihnachtsgabe auch überweisen zu können.
Weitere Infos finden Sie unter: https://www.adveniat.de/


Für Ihre Spende und Ihr Gebet ein herzliches Vergelt's Gott! Bleiben Sie gesund!
Pfarrer Stefan Redelberger und Past.-Ref. Christiane Hetterich

dbk plakat2020 verfolgte christen pfarrbriefserviceIn diesem Jahr haben Sie in unserer Pfarreien-Gemeinschaft und darüber hinaus die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Gottesdiensten auszuwählen. Nehmen Sie mit Ihren Familien an den Kinderkrippenfeiern, Wortgottesdiensten, Eucharistiefeiern im Freien und in den Kirchen verteilt auf die Feiertage 24., 25., 26. und 27. Dezember teil! Bitte haben Sie Verständnis, dass wegen der Corona-Pandemie bei den meisten der Gottesdienste eine Anmeldung erforderlich ist. Nur so können wir für die Sicherheit aller Gottesdienstteilnehmer*innen sorgen.

Die Übersicht über die Weihnachtsgottesdienste finden Sie hier.

2020-11-19_Heiligabend.pdf

2020-12-03_Heilig_Abend_in_der_Nachbarschaft.pdf

2020-12-09_Silvester.pdf

 

ADVENIAT

Adveniat, das Lateinamerika-Hilfswerk der katholischen Kirche in Deutschland, steht für kirchliches Engagement an den Rändern der Gesellschaft und an der Seite der Armen. Adveniat finanziert sich zu 95 Prozent aus Spenden. Adveniat fördert Projekte, wo die Hilfe am meisten benötigt wird: an der Basis, direkt bei den Armen. - Unsere Bitte: Spenden Sie an Weihnachten für Adveniat! Spendentütchen wurden in die Haushalte verteilt oder liegen in den Kirchen auf.

Besuchen Sie die homepage von Adveniat: https://www.adveniat.de/

Weihnachten_-_Gott_wird_Mensch_durch_eine_Frau.pdf

Weihnachtsgruß_2020.pdf

Liebe Pfarreimitglieder,

wir möchten Sie nachfolgend über unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informieren. Für die Katholische Kirche in der Bundesrepublik Deutschland gelten gemäß § 91 EU-DSGVO nicht die Vorgaben der DSGVO, sondern diejenigen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz („KDG“).

Gemäß der Vorschriften des KDG (dort §§ 15, 16) sind wir verpflichtet, Sie über Art und Umfang der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Im Folgenden wollen wir Ihnen daher einen Überblick zu den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen geben und Sie in Kenntnis darüber setzen, wie die Daten unserer Gemeindemitglieder in Erfüllung der kirchlichen Aufgaben durch uns verarbeitet werden.

  1. Verantwortlichkeiten
    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
    Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts ist die Kirchenstiftung Ihres Wohnortes innerhalb der Pfarreiengemeinschaft "Maria - Patronin von Franken"
    vertreten durch den Kirchenverwaltungsvorstand Herrn Pfarrer Stefan Redelberger
    Wer ist der Datenschutzbeauftragte?
    Wir haben eine betriebliche Datenschutzbeauftragte für unsere Pfarrgemeinde benannt. Sie erreichen diese unter den folgenden Kontaktmöglichkeit:
    Bischöfliches Ordinariat
    Stabsstelle Datenschutz
    Kolpingstraße 11
    97070 Würzburg
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  2. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
    Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten ist in dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (im Folgenden „KDG“) und im Telemediengesetz (im Folgenden „TMG“) geregelt. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich entweder direkt oder mithilfe weiterer Angaben, einer natürlichen Person zuordnen lassen. Es handelt sich folglich um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten betroffenen Person.

    Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich zulassen oder die betroffene Person ihr Einverständnis dazu erteilt.

  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Gemeindemitgliedern durch die Kirchenstiftung
    3.1. Mitgliederverzeichnis (Matrikel) 

    Gemäß § 5 Abs. 3 der Anordnung über das Kirchliche Meldewesen sind katholische Kirchenstiftungen verpflichtet, ein Mitgliederverzeichnis zu führen. Zu diesem Zweck werden durch die staatlichen Meldebehörden in regelmäßigen Abständen gemäß § 42 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende personenbezogene Daten übermittelt:
    1. Familienname,
    2. frühere Namen,
    3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    4. Doktorgrad,
    5. Ordensname, Künstlername,
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    7. zum gesetzlichen Vertreter
    a) Familienname, b) Vornamen, c) Doktorgrad, d) Anschrift, e) Geburtsdatum, f) Geschlecht, g) Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
    8. Geschlecht,
    9. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    10. rechtliche Zugehörigkeit zu der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    11. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, die letzte frühere Anschrift, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
    12. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    13. Familienstand beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,
    14. Zahl der minderjährigen Kinder,
    15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
    16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Darüber hinaus werden folgende personenbezogene Daten von Familienangehörigen (Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern, vgl. § 42 Abs. 3 BMG), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt:
    1. Vor- und Familiennamen,
    2. Geburtsdatum und Geburtsort,
    3. Geschlecht,
    4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
    6. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
    7. Sterbedatum.

    Diese Meldedaten werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und durch die kirchliche Stelle ausschließlich zur Erfüllung von kirchlichen Aufgaben (allgemeine Seelsorge, Pflege des Mitgliederverzeichnisses, Durchführung kirchlicher Amtshandlungen, Erhebung von Kirchensteuer in Form von Kirchgeld, ggf. Spendenaufrufe) verwendet.

    Zudem werden die im Meldewesen gespeicherten Daten mit Angaben zu kirchlichen Amtshandlungen (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) angereicht.

    3.2. Datenverarbeitung zur Durchführung der Sakramenten 
    Wenn Sie sich oder Ihr Kind (sofern dieses noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat) zur Spendung eines Sakraments (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Hochzeit) anmelden, müssen Sie das jeweilige Anmeldeformular ausfüllen. Die dort erhobenen Daten werden zur Vorbereitung bzw. Durchführung der Sakramentenspendung gemäß § 6 Abs. 1 lit. f KDG im kirchlichen Interesse verarbeitet. Die Kirchenstiftung verarbeitet grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind oder für deren Verarbeitung ein kirchliches Interesse besteht. Weitere Daten werden nur auf freiwilliger Basis erhoben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen. Nach Durchführung der kirchlichen Amtshandlung erfolgt ein Eintrag in das kirchliche Matrikelbuch.
    Sofern Sie sich in unserer Kirchengemeinde trauen lassen wollen, müssen Sie zu diesem Zweck ebenfalls ein „Anmeldeformular“ ausfüllen. Die dort aufgeführten Daten werden ebenfalls gemäß § 6 Abs. 1 lit. f KDG verarbeitet, um die Trauung durchführen zu können. Nach der Hochzeit erfolgt zudem ein entsprechender Eintrag in die kirchlichen Matrikelbücher.
    Eine Veröffentlichung Ihres Namens und Ihrer Anschrift erfolgt im Rahmen des Aufgebots im Schaukasten oder durch Verlesung im Gottesdienst. Sofern darüber hinaus z.B. das Datum Ihrer Hochzeit veröffentlicht werden soll, fragen wir Sie vorab nach Ihrer Zustimmung (vgl. § 6 Abs. 1 lit. b KDG).
    Weitere Informationen finden Sie im Anhang zu diesem Dokument.

    3.3. Spenden
    Wir verarbeiten grundsätzlich nur die Daten, die zur Erfassung Ihrer Zuwendung erforderlich sind. Hierzu gehören lediglich Ihr Name, Ihre Anschrift (sind ggf. bereits im Mitgliederverzeichnis enthalten) sowie Höhe und Zeitpunkt der Zuwendung. Diese Angaben sind auch in der Bestätigung über die Geldzuwendung (Spendenquittung) enthalten, sofern Sie eine solche anfordern. Zudem erhalten wir bei Überweisung der Spende auf unser Konto Ihre Kontoverbindung. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 lit. c KDG.

    Darüber hinaus gehende Daten erheben wir nur, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen.

    Ihre personenbezogenen Daten nehmen wir außerdem ggf. in eine Spenderdatei auf.

    Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt.

    3.4. Messstipendien
    Für Messintentionen, Messlegate und Stiftungen werden der Name des Spenders sowie des oder der Begünstigten erhoben. Darüber hinaus werden im Fall einer Überweisung Daten zu den Zahlungsvorgängen verarbeitet. Die betroffenen personenbezogenen Daten werden auf der Rechtsgrundlage des § 6 Abs. 1 lit. c KDG verarbeitet. Im Fall von Messstiftungen werden die genauen Informationen zur Genehmigung an die Kirchenverwaltung und das Bischöfliche Ordinariat als Stiftungsaufsichtsbehörde weitergeleitet. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Stellen.

    Sofern Sie eine Messintention bestellen, wird der Name des Begünstigten nur dann öffentlich genannt, wenn die betroffene Person bereits verstorben ist. Auch Ihr Name als Spender wird nur dann veröffentlicht, wenn Sie vorab Ihre Einwilligung diesbezüglich gemäß § 6 Abs. 1 lit. b KDG erteilt haben.

  4. Dauer der Datenspeicherung
    Wir speichern die Daten nur solange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
    Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – z.B. im Kirchenrecht, im Steuerrecht oder nach unserer Archivordnung – werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht bzw. der in diesen Vorschriften vorgesehenen Zeiträume gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.
    Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (siehe auch 6.).

  5. Empfänger Ihrer Daten
    Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vorganges mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. § 6 Abs. 1 lit. g) KDG zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie eine Einwilligung erteilt haben. Hinweise zu den jeweiligen Weitergaben finden Sie am Ende dieses Dokumentes in der Tabelle in Spalte „Übermittlung an“.

  6. Ihre Rechte als „Betroffene/r“
    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 17 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (in Folge „KDG“ abgekürzt) im einzelnen aufgeführten Informationen.
    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 18 KDG).
    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 19 KDG im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 20 KDG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
    Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (§ 23 KDG).

    Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das KDG verstößt (§ 48 KDG). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer kirchlichen Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Diözese Würzburg ist:

    (Diözesan-)Datenschutzbeauftragter der Bayer. (Erz-)Diözesen
    Herr Jupp Joachimski
    Kapellenstraße 4
    80333 München
    Telefon: 089/2137-1796
    Telefax: 089/2137-1585
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, steht Ihnen unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte selbstverständlich gerne zur Verfügung.

2020_Nov._Informationen_Gemeindemitglieder_Kirchenstiftung_PG.pdf

Peter Weidemann pfarrbriefserviceAuf dieser Seite finden Sie den offiziellen Hinweis zur "Corona-Ampel" unseres Bistums sowie ein Schreiben unseres Bischofs. Alle nötigen Hinweise rund zur Corona-Pandemie werden wir hier einstellen. 

Darüber hinaus bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: 

  • Bitte schützen Sie sich und andere vor einer Infektion
  • Bitte halten Sie voneinander Abstand, auch wenn es manchmal schwer fällt
  • Bitte meiden Sie größere Menschenansammlungen
  • Bitte waschen Sie sich häufig die Hände
  • Bitte behalten Sie auch im Gottesdienst die Nasen-Mund-Schutzmaske auf

2020-10-30_Bischofsbrief_Lockdown.pdf

Corona-Ampel-Infoblatt_30.10.2020.pdf

Aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens und nach Absprache mit den Aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens und nach Absprache mit den Bürgermeistern sehen wir in diesem Jahr in unseren Kirchengemeinden vongemeinschaftlichen Friedhofsgängen ab. Statt dessen finden Trauerandachten und -Rosenkranzgebete in den Kirchen mitbegrenzter Platzzahl statt. Wenn Sie allein oder mit Ihren Angehörigen die GräberIhrer Angehörigen besuchen, können Sie Ihren persönlichen Friedhofsganggestalten. Dazu stehen für Sie in den Kirchen Weihwasserfläschchen und zwei Vorlagen (eine Handreichung für Familien und eine kleine Andacht). Beide Text-Vorlagen können Sie auch auf unserer homepage herunterladen und ausdrucken. Seien Sie behütet!

Ihr Seelsorgeteam

2020_Allerheiligen-Plakat_PlanB.pdf

2020_Friedhofsgang_mit_Familie.pdf

2020_Gebet_zum_Totengedenken.pdf

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